Diese Ausführungen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit und Übersicht und sind nicht verbindlich. Gültig sind in jedem Falle die Gesetzgebung und die Weisungen.
Wohnsitz im Ausland
Solo:
Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen.
Biplace:
Für gelegentliche nicht kommerzielle Tandemflüge genügt ein ausländischer Tandemausweis.
Fluglehrer:
Die Tätigkeit als Fluglehrer ist nicht erlaubt.
Eine Haftpflichtversicherung von mind. 1 Mio CHF ist immer obligatorisch.
Die Kennzeichenpflicht entfällt.
Wohnsitz in der Schweiz
Sobald der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird ist das Brevet in der entsprechenden Kategorie Pflicht.
Informationen zum Erlangen des Schweizer Brevets mit ausländischer Lizenz.
Swiss flying rules (pdf in Englisch)
Ausländische Speedflyingpiloten benötigen in jedem Fall die Breveterweiterung, um legal Speedflying zu betreiben. Da im Speedflying international noch keine einheitlichen Regelungen herrschen (wie z.B. der IPPI Level beim Gleitschirmfliegen), ist diese Breveterweiterung für allle Piloten zwingend. Dies unabhängig davon ob sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Grundlage für die Speedflying-Erweiterung ist ein Gleitschirmbrevet mit IPPI Niveau 4 oder 5.
Versicherungen für ausländische Feriengäste
Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Piloten, zusätzliche Unfallversicherung; jeweils gültig für 30 Tage.
Reduzierte Mitgliedschaft für Ausländer
für den Zugang zu den kostenpflichtigen Schweizer Meteo- und Luftraumdaten; gültig für das laufende Jahr.