Ausländer in der SchweizPilotes étrangers en Suisse

Diese Ausführungen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit und Übersicht und sind nicht verbindlich. Gültig sind in jedem Falle die Gesetzgebung und die Weisungen.

Berechtigung ausländischer Piloten zum Fliegen in der Schweiz

Wohnsitz im Ausland

Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen.

Tandemfliegen und die Tätigkeit als Fluglehrer sind nicht erlaubt.

Eine Haftpflichtversicherung von mind. 1 Mio CHF ist immer obligatorisch.
Die Kennzeichenpflicht entfällt.

 

Wohnsitz in der Schweiz

Sobald der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird ist das Brevet in der entsprechenden Kategorie Pflicht.

Informationen zum Erlangen des Schweizer Brevets mit ausländischer Lizenz.

Swiss flying rules (pdf in Englisch)