Übersicht der Schweizer Scheine mit den wichtigsten Vorraussetzungen (nicht vollständig).
Brevet Pilot:
ermöglicht: unbeschränktes Fliegen.
Voraussetzung: 50 Flüge.
Prüfungen: Theorie und Praxis.
Brevet Tandem B:
ermöglicht: Tandemflüge mit anderem Piloten.
Voraussetzung: 1 Jahr Brevet Pilot, Instruktionsflug.
Prüfungen: Praxis.
Brevet Tandem A:
ermöglicht: Tandemflüge mit Passagieren (kommerziell oder nicht-kommerziell).
Voraussetzung: ½ Jahr Brevet Tandem B, 40 Passagier-Flüge (Tandem B).
Prüfungen: Theorie, Praxis Solo, Praxis Tandem.
Fluglehrer:
ermöglicht: Tätigkeit als Fluglehrer.
Prüfungen: Theorie, Praxis, Pädagogik.
Für Details siehe Weisungen.
Für gewisse Niveaus sind vereinfachte Zulassungen möglich. Diese werden in jedem Falle einzeln durch den SHV geprüft und bei Erfolg durch ein "Zulassungsschreiben" bestätigt.
Pilot mit IPPI Level IV:
Vorfliegen bei Flugschule zum Einstufen der Fähgkeiten/Anzahl der zu absolvierenden Flüge.
Theoretische Prüfung CHF 125.
Praktische Prüfung CHF 125.
Pilot mit IPPI Level V (oder deutschem/österreichischem Schein mit Überlandberechtigung)
Nur Theorieprüfung Teil Gesetzgebung CHF 60.
Die Prüfungsfragesammlung Teil Gesetzgebung kann als Kopie für CHF 10.- bezogen werden.
Tandem
Ist der Pilot im Besitz einer bekannten Tandemausbildung mit Lizenz und hat nachweislich sehr grosse Flugerfahrung als (professioneller) Tandempilot, so ist eine Direktzulassung zur Tandem A Prüfung möglich. Dadurch entfallen sowohl Piloten- und Tandem B Prüfung als auch die Ausbildungsflüge und dazwischenliegende Wartezeiten. Dies wird in jedem Einzelfall durch den SHV mittels der vorliegenden Ausweise und nachzuweisenden Flugerfahrung geprüft.
Fluglehrer
Die Prüfungen müssen komplett absolviert werden.
Antrag, Originalscheine und IPPI Karte müssen beim SHV eingereicht werden. Je nach dem wird ein Zulassungsschreiben erstellt und das Ausbildungs-/Prüfungskontrollblatt abgegeben.
Die Registration beim SHV (Brevetadministration, Immatrikulationsnummer) muss ebenfalls erfolgen.
Alle Bedingungen, Fristen etc. müssen gemäss Weisungen erfüllt sein.
Anfragen und Auskünfte (resp. Anträge) direkt an:
Schweizerischer Hängegleiter-Verband
Res Hotz
Leiter Administration & IT
Seefeldstrasse 224
8008 Zürich
Tel 044 387 46 81
Fax 044 387 46 89