Im Gegensatz zur Piloten-Haftplficht-Versicherung besteht für Biplace-Piloten keine Pflicht, sich gegenüber Passagieren speziell zu versichern. Der SHV empfiehlt allerdings allen Biplace-Piloten dringendst, eine solche Versicherung abzuschliessen - und zwar schon in der Ausbildung (Biplace B) !
Diese Versicherung beinhaltet die Leistungen der normalen Piloten-Versicherung (Haftpflicht gegenüber Dritten am Boden) und gilt zusätzlich als Haftpflichtversicherung gegenüber den Passagieren.
Garantiesumme für Schäden von Passagieren: CHF 72'500.-
Kosten: CHF 205.- pro Jahr
Für jeden Passagierflug muss ein Flugschein ausgestellt und vom Passagier unterschrieben werden - auch in der Ausbildung.
Einzige Ausnahme: Instruktionsflug in der Flugschule !
Die Flugscheine (Blocks à 10 Stück) können Inhaber einer Biplace-Versicherung gratis beim SHV beziehen.
Normalerweise ist ein Schweizer Passagier durch seine Unfallversicherung gedeckt. (Die Unfallversicherung wird dann jedoch Leistungen der Biplace-Versicherung beanspruchen - im Fall der Generali bis max. 72'500CHF - deshalb ist das Ausfüllen der Flugscheine wichtig).
Du kannst jedoch eine spezielle Versicherung abschliessen, mit der Deine Passagiere gegen Unfälle versichert sind. Es gibt zwei Varianten:
Versicherung aller Passagiere:
Kosten: CHF 450.- / 710.- pro Jahr (je nach Versicherungsleistung)
Versicherung eines Passagiers pro Flug:
Kosten: CHF 150.- (Block à 10 Scheine)