Infoblatt ILS34, neue TMA-Sektoren Basel (BAZL)
Lehrgang Basilea I (Powerpoint-Präsentation)
Liste der Aktivierungen: Feb. 08, Mrz 08
Brief ans BAZL vom 29.Mai 08 betreffend Kritik an bisheriger Handhabung der Aktivierungen.
Regelung für Flugplatz Raron und Heliport Gampel
Infoblatt
Rechtsgültig sind ausschliesslich die offiziellen Luftfahrtspublikationen oder die jeweils getroffenen Abmachungen. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Auszug aus dem VFR-Manual zu den unterschiedlichen Typen von CTR/TMA's.
Um nicht mit startenden und landenden Flugzeugen in Konflikt zu geraten, muss von Flugplätzen mindestens 5 km Abstand gehalten werden, von Heliflugplätzen 2.5 km. Diese Regel gilt für alle in der aktuellen Segelflugkarte eingetragenen zivilen und militärischen Flugplätze.
Gemäss bestätigter Auskunft des BAZL darf ein solcher Flugplatz aber in grosser Höhe überflogen werden. Als grosse Höhe gelten 600m AGL, also ein Flug über der Obergrenze des Luftraums G.
Achtung: Über einigen Flugplätzen finden Fallschirmabsprünge statt! Dort ist auch das Überfliegen in grosser Höhe nicht zu empfehlen...
Vorbehalten bleiben in jedem fall die lokalen Regeln.
Informationen zu Regelungen an Start-/ Landeplätzen, etc...