CTR, TMA, FlugplätzeCTR, TMA, Aérodrome

Informationen zu speziellen CTR's, TMA's, Flugplätzen

TMA Basel

Infoblatt ILS34, neue TMA-Sektoren Basel (BAZL)

Infoblatt DC-Falk

Lehrgang Basilea I (Powerpoint-Präsentation)

Liste der Aktivierungen: Feb. 08, Mrz 08
Brief ans BAZL vom 29.Mai 08 betreffend Kritik an bisheriger Handhabung der Aktivierungen.

CTR Buochs / Alpnach

Infoblatt

CTR/TMA Meiringen

Infoblatt

CTR Les Eplatures

Informationen


Rega Basis Wilderswil / Interlaken

Infoblatt

Flugplatz Mollis / Glarnerland

Infoblatt

Flugplatz Wangen / Lachen

Infoblatt

Flugplatz Reichenbach / Niesen

Infoblatt

Flugplätze Raron & Gampel

Regelung für Flugplatz Raron und Heliport Gampel
Infoblatt

Flugplatz Münster / Oberwallis

Infoblatt


 

Rechtsgültig sind ausschliesslich die offiziellen Luftfahrtspublikationen oder die jeweils getroffenen Abmachungen. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

CTR/TMA H0, H24, HX?

Auszug aus dem VFR-Manual zu den unterschiedlichen Typen von CTR/TMA's.

Überfliegen von Flugplätzen

Um nicht mit startenden und landenden Flugzeugen in Konflikt zu geraten, muss von Flugplätzen mindestens 5 km Abstand gehalten werden, von Heliflugplätzen 2.5 km. Diese Regel gilt für alle in der aktuellen Segelflugkarte eingetragenen zivilen und militärischen Flugplätze.

Gemäss bestätigter Auskunft des BAZL darf ein solcher Flugplatz aber in grosser Höhe überflogen werden. Als grosse Höhe gelten 600m AGL, also ein Flug über der Obergrenze des Luftraums G.

Achtung: Über einigen Flugplätzen finden Fallschirmabsprünge statt! Dort ist auch das Überfliegen in grosser Höhe nicht zu empfehlen...

Vorbehalten bleiben in jedem fall die lokalen Regeln.

Regelungen an speziellen Hängegleiter-Start- oder -Landeplätzen

Informationen zu Regelungen an Start-/ Landeplätzen, etc...