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"Das Kabel, mit dem man am leichtesten in Konflikt kommt, ist ...?" Nun, es sind mehrere. Genau wie bei den Wildschutzgebieten gilt: kenne alle auf deinem Weg.
Das Wildschutzgebiet in der Nähe des Startplatzes ist das Gebiet 3 südwestlich vom Start. Es beginnt bei der Äscherwand und erstreckt sich bis zur Linie Schäfler/Westufer Seealpsee. Merke: wenn man nach Süden Richtung Schäfler weiter will, muss man ab den Strom- und Transport kabeln des Berggasthauses immer mindestens in Höhe der Felswand (1500 m) bleiben.
Fliegt man dann weiter in Richtung Säntis, so hat man ab dem Schäfler und seinem Transportkabel auf der Nordseite der Krete immer über Kretenhöhe zu bleiben, damit man eine Chance hat, bei der Rückkehr die vorgeschriebenen Mindesthöhe 1800 m einzuhalten. Ab dem nächsten markanten Felsen nach dem Schäfler, den Altenalptürmen, darf man dann auf keinen Fall mehr auf der südöstlichen Seite fliegen, denn das Gebiet 2 um die Falalp herum ist das wichtigste aller Wildschutzgebiete: erlaubte Überflughöhe 3000 m und mehr.
Fliegt man von der Ebenalp nicht nach Süden, sondern östlich rüber zum Alpsigel, oder kommt man vom Hohen Kasten her zum Alpsigel, ist nur die nordwestliche Seite - die mit den markanten Felswänden - keine Wildschutzzone. Ansonsten muss man über Gebiet 5 immer 2000 m und die entsprechende Reserve haben. Die südliche Verlängerung des Alpsigel, die markante Marwees, hat mehrere 2000er Zonen (Gebiete 4, 6, und 7), so dass man sich dort merken kann: immer über Gipfelhöhe bleiben!
Diese Regelung ist in sehr kooperativen, aber mühsamen Arbeitssitzungen mit den Jägern erarbeitet worden und hat natürlich nur vorübergehend Gültigkeit: wenn die Jägerschaft den Eindruck gewinnt, dass die bunten 'Adler' auch mit der Regelung das Wild zu stark stören (und diesen Eindruck werden sie auf jeden Fall geltend machen, wenn sie undisziplinierte Piloten beobachten!), dann gibt's natürlich weitere Restriktionen. Es liegt an uns, uns zu beherrschen und andere gegebenenfalls anzusprechen: "Hey, sicher hast du's nicht gewusst...."
Gebiet 1 "Öhrligrueb bis Hüenerberg": Nach zähen Verhandlungen wurde eine Vereinbarung gefunden, die es uns ermöglicht, weiterhin zum Säntis fliegen zu können. Nach dem Sattel der Altenalp beginnt ein Korridor, der sich bis zum Säntis erstreckt. Er entspricht der üblichen Flugroute, sofern diese vernünftig und mit den nötigen Sicherheitsreserven beflogen wird. Es muss dabei darauf geachtet werden, dass man einerseits auf der Nordseite der Krete fliegt und andererseits die Höhe von 1800 m nie unterschreitet. Falls man in Gefahr kommt, unter diese Mindesthöhe zu fliegen, so ist es sowieso von Vorteil, schleunigst den Rückweg Richtung Ebenalp anzutreten, um nicht einen längeren Fussmarsch durch das Lehmental in Betracht ziehen zu müssen.
Dieses Gebiet gehört zum eidgenössischen Jagdbanngebiet, ebenso wie das Gebiet 2 "Falalp". Weil das Wild in den Wäldern gut Deckung findet, kann die minimale Überflughöhe relativ niedrig bei 1800 m gehalten werden. Das Jagdbanngebiet zieht sich weiter Richtung Norden. Wegen des grossen Waldbestands ist es aber weiterhin möglich, zum Kronberg zu fliegen, zumal wir dies ja nur bei angemessener Höhe versuchen.
Beim Flug über der Krete ist auf das Wild, das sich an den Hängen der Südseite aufhält, besonders zu achten. Vermeide sofort den Sichtkontakt, indem Du nach Norden fliegst.
Gebiet 2 "Falalp": Für dieses sensible Gebiet, das zum eidgenössischen Jagdbanngebiet gehört, gilt faktisch ein Überflugverbot. Es zieht sich bis auf die Südseite der Rossmad. Es ist nur an absoluten Hammertagen möglich, im Alpstein eine Höhe von 3000 m zu erreichen. Das Wild findet kaum Deckungsmöglichkeiten, dementsprechend heftig sind auch die Fluchtreaktionen. Ein Start vom Säntis mit anschliessendem Gleitflug Richtung Messmer, Ebenalp, Wasserauen ist somit nicht mehr möglich.
Gebiet 3 "Äscher": Dieses Kerngebiet sollte, schon aus Gründen der persönlichen Sicherheit, nicht tiefer als 1500 m überflogen werden. Falls Du über der Altenalp absäufst, ist es möglich, westlich des Seealpsees zu landen. In Richtung Wasserauen sind von hier aus kaum weitere Landemöglichkeiten zu finden.
Gebiete 4 "Bogarten" und 5 "Sigel": Diese beiden Sperrgebiete schränken uns kaum ein. Beide befinden sich auf der Südseite des Alpsigels bzw. des Bogartenfirstes. Falls wir in der glücklichen Lage sind, in jenen Regionen um die Mittagszeit Thermik zu finden, so werden wir mit Vorteil sehr hoch, also über 2000 m das Gelände überfliegen. Damit aber der Weg Richtung südöstliche Alpsteinkette nicht verschlossen wird, besteht ein Korridor, mit dem zuverlässigen Schlauch östlich des Bogartenfirstes.
Gebiet 6 "Marwees": Dieses Gebiet ist gleichzeitig das kantonale Jagdbanngebiet. In den Gloggeren am Nordhang der Marwees findet die Aufzucht der jungen Gemsen statt. Dieser zerklüftete Hang, durchsetzt mit grossen Felsen, stellt ein sehr sensibles Gebiet dar. Über die Marwees darf geflogen werden. Du hältst dich immer über der Krete und vermeidest jeglichen Sichtkontakt mit dem Wild. Sobald du dich über der Marwees nicht mehr halten kannst, solltest du umkehren, denn ein Weiterflug über die Gloggeren ist weder erlaubt noch sinnvoll.
Gebiet 7 "Bötzelchopf": An seltenen Tagen ist der Weiterflug von der Marwees zum Altmann möglich. Um den Altmann zu erreichen, sollte man sich über der Krete von Hundstein und Freiheit aufhalten, und damit höher als 2100 m. Bei einer vernünftigen Flugtaktik wird man also eh nicht tiefer fliegen als die vorgegebenen 2000 m.
Kabel 1 Schäfler: Schlecht sichtbar und weit vom Gelände entfernt verläuft das Kabel von der Spitze des Schäflers ins nördlich gelegene Lehmental. Wer auf einer Linie zwischen Säntis und Ebenalp unterhalb der Krete fliegt, muss auf dieses tückische Kabel achten: erst am Schäfler vorbei ziehen, wenn du das Kabel entdeckt hast und über- oder umfliegen kannst. Unterfliegen verboten.
Kabel 3 Meglisalp: Transportkabel von der Seealp zur Meglisalp. Nicht auf einer Hauptflugroute.
Kabel 4 Sigelbahn: Von der Ebenalp her kommend, sieht man die Seile der unregelmässig betriebenen Sigelbahn recht gut. Sie hängen aber weit ins Gelände heraus und werden 'unsichtbar', wenn man Abstand vom Hang hat. Gut sichtbar sind die orangefarbenen Kugel auf Berg- und Talstation.
Helft bitte mit, unser schönes Fluggebiet zu erhalten. Ihr könnt dies tun, indem Ihr Euch an diese Regeln haltet und allenfalls fehlbare Piloten in aller Sachlichkeit informiert. Es wäre wirklich sehr schade, wenn wir von Gesetzes wegen gewisse Gebiete unter Strafandrohung nicht mehr überfliegen dürften, nur weil sich einige Ignoranten nicht an diese vernünftigen Einschränkungen gehalten hätten.