Umwelt

Schutz grosser Greifvögel

Im Kanton Graubünden wird ein Pilotprojekt zum Schutz von Bartgeier, Steinadler, Wanderfalke und Uhu durchgeführt. Ein Ziel dieses Pilotprojekts ist es, den Hängegleiterpilotinnen und -piloten Informationen zu Brutstandorten dieser Vögel zur Verfügung zu stellen und ihnen so zu ermöglichen, diese Standorte während der sensiblen Brutphase auf freiwilliger Basis zu umfliegen.

Ausgangslage

Grosse Greifvögel wie Bartgeier, Steinadler, Wanderfalke und auch Uhus sind von Natur aus selten und werden als gefährdet oder potenziell gefährdet eingestuft (vgl. rote Liste der Brutvögel, BAFU).

Während des Brütens im Winter und Frühling reagieren sie besonders stark auf Störungen. Das Nest mit den Eiern oder Jungvögeln wird von den Elterntieren im schlimmsten Fall verlassen, was das Erkalten der Eier oder den Tod der heranwachsenden Tiere zur Folge hat. Mit einem Rückgang der Bruterfolge dieser Arten, spitzt sich die Gefährdungssituation zu. Auch Hängegleiter können in dieser sensiblen Phase ein relevanter Störfaktor sein.

Vogelschutzzonen

Um die Chancen auf eine erfolgreiche Brut zu erhöhen und einen Beitrag zur Sicherung der Populationen zu leisten, werden in einem Pilotprojekt im Kanton Graubünden zeitlich und lokal begrenzte Vogelschutzzonen getestet.

In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach wurden die potenziell durch Hängegleiter gestörten Brutstandorte der oben genannten Felsenbrüter identifiziert. Das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden überprüft, ob diese Standorte durch Brutpaare besetzt sind. Ist dies der Fall, können Schutzzonen um die Brutstandorte aktiviert werden. Die aktivierten Schutzzonen werden durch den SHV an die Pilotinnen und Piloten, Clubs und Flugschulen kommuniziert. Das Umfliegen der Schutzzonen ist empfohlen und freiwillig.

 

FAQ

  • Wo finde ich die aktivierten Zonen?

    SHV Luftraumdatenbank, XContest, Kommunikationskanäle der Clubs

  • Wie gross sind die Schutzzonen?

    Eine Schutzzone hat die Form eines Zylinders mit einem Radius von 500 m und einer Höhe von jeweils 300 m ober- und unterhalb des Brutstandortes.

  • Wann werden die jeweiligen Zonen aktiviert, bzw. wieder deaktiviert?

    Frühestens im Januar und nur dann, wenn ein Horst besetzt ist, werden die Zonen aktiviert. Spätestens Mitte Juni werden alle Zonen wieder deaktiviert.

  • Hat es Konsequenzen, wenn ich eine Schutzzone missachte?

    Für Pilotinnen und Piloten: Nein, das Umfliegen der Schutzzonen ist freiwillig.
    Für die Felsenbrüter steigt bei Störungen jedoch das Risiko, dass die Brut aufgegeben wird.

  • Warum überhaupt lanciert der SHV ein solches Projekt?

    Das Projekt ermöglicht Pilotinnen und Piloten freiwillig einen Beitrag zum Wildtierschutz und damit zur Biodiversität zu leisten. Die Biodiversität in der Schweiz ist unter Druck. Die Behörden sehen sich daher gezwungen, neben anderen Überlegungen den Freizeitsport und damit auch das Hängegleiten immer stärker in den Fokus zu nehmen. Forderungen wie etwa nach grossflächigeren Wildruhezonen werden lauter. Das Projekt wirkt diesem Druck entgegen. Mit einer zeitlich und räumlich stark begrenzten Massnahme leistet es einen sinnvollen Beitrag zum Wildtierschutz und fördert die Biodiversität. Der SHV ist überzeugt, dass mit diesem proaktiven und kooperativen Ansatz zukünftige, grössere Einschränkungen vermieden werden können.

  • Wird das Projekt dauerhaft umgesetzt und auch auf andere Kantone ausgeweitet?

    Das ist zum jetzigen Zeitpunkt offen und abhängig vom Verlauf der Pilotphase im Kanton Graubünden.

  • Warum wird der Steinadler im Projekt berücksichtigt?

    Der Steinadler ist gemäss Roter Liste "nur" potenziell gefährdet, der Bestand in den Alpen ist nahezu gesättigt und innerartliche Konkurrenz ist ein wichtiger Faktor bei der Minderung des Bruterfolgs. Aus folgenden Gründen wird er im Pilotprojekt berücksichtigt (fachliche Einschätzung der Schweizerischen Vogelwarte):

    Die Roten Listen bewerten den Gefährdungsgrad einheimischer Arten (oder Lebensräume) aufgrund wissenschaftlicher Gutachten. Der Steinadler ist auf der Vorwarnstufe der Roten Liste als «potenziell gefährdet» aufgeführt. Die Überwachung und die Anwendung von Schutzmassnahmen sind bei diesen Arten angezeigt, um (neue) potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen. Die Schweiz beherbergt etwa einen Viertel aller Steinadler im gesamten Alpenbogen. Sie trägt darum eine besondere Schutzverantwortung für diesen majestätischen Vogel. Der Steinadler ist verglichen mit anderen Vogelarten selten. Er wird erst mit 5 oder 6 Jahren geschlechtsreif, hat wenig Junge und reagiert in der frühen Phase der Brutperiode äusserst empfindlich auf Störungen am Nest. Da die Horststandorte der Steinadler in Graubünden gut erfasst sind, können sie im Rahmen des Projektes berücksichtigt werden. Mit der Bekanntmachung des ungefähren Brutstandortes wird den Pilotinnen und Piloten die Chance gegeben die „Könige der Lüfte“ während der empfindlichen Brutzeit zu schützen. 

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