Competitive sport

Records

Der Weg zu einem Schweizer - und Weltrekord

Der Pilot muss folgende Voraussetzungen erfüllen um einen Flug als offizieller Rekord einreichen zu können:

Folgendes muss beachtet werden:

  • Jeder Rekordversuch muss von einem Sportzeugen betreut und kontrolliert werden. Die Sportzeugen werden nach Antrag vom SHV ernannt.
  • Rekord Anerkennungen setzen den Flugnachweis durch einen Barographen voraus. Der Barograph muss die Zulassung der FAI haben. Die Mitnahme des Barographen sowie der Ausdruck des Barogramms werden vom Sportzeugen bestätigt. Das gleiche gilt bei Flugdokumentationen mit Data-Logger.
  • Die Dokumentation des Fluges erfolgt im wesentlichen gemäss des Formblattes: „Fédération Aéronautique Internationale Application Form for Badge & Record Claims“. (FAI Sporting Code Section 7D Seite 22, 23)
  • Der Sportzeuge bestätigt die Start- und Landemeldung durch seine Unterschrift.
  • Jeder Rekordversuch, der zu einem Landes- oder zu einer Weltrekordanerkennung führen kann, muss der FAI per Fax oder E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach der Durchführung gemeldet werden. (FAI Sporting CodeSection 7D Seite 27) Adresse: FAI, Avenue Mon-Repos 24, CH-1005 Lausanne Tel: +41 21 345 1070, Fax:+41 21 345 1077, E-Mail: record(at)fai.org
  • Die kompletten Flugdetails müssen an den Aero-Club Schweiz eingereicht werden.
  • Die Bestätigung eines Rekordversuchs als nationaler Rekord muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Versuch stattgefunden haben, wenn dies als Grundlage für einen Weltrekordantrag sein soll.
  • Nach der Anerkennung durch den Aero-Club der Schweiz zum "Schweizer Rekord" leitet der AeCS die Unterlagen zur Weltrekordanerkennung an die FAI weiter.
  • Die FAI überprüft die eingereichten Unterlagen und veröffentlicht den Weltrekord.

Nicht vergessen:

  • Alle relevanten Informationen findet man in den FAI Sporting Codes "General Section" und "Section 7: Hang Gliding & Paragliding"
  • Start- und Landezeuge muss "Sportzeuge" sein!
  • Für einen Rekordversuch ist weder eine Ankündigung noch eine spezielle Erlaubnis notwendig. Vorausgesetzt, es waren alle notwendigen offiziellen Beobachter (Sportzeugen) anwesend und es konnten alle Vorkehrungen getroffen werden. Somit wird eine ordentliche Kontrolle des Rekordversuchs gewährleisten. Pro Rekordversuch darf nur ein Rekordantrag eingebracht werden, außer es kann ein Rekordantrag auf absolute a

Mögliche Landesrekorde und Weltrekorde

  • Klassifizierung:
    • Allgemeine Klasse: Die beste erbrachte Leistung eines einzelnen Piloten.
    • Mehrsitzerklasse: Die beste erbrachte Leistung in dieser Klasse. Jede Person, die sich zusätzlich zum verantwortlichen Piloten am Hängegleiter aufhält, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Nur der verantwortliche Pilot muss Inhaber einer Sportlizenz sein.
    • Damenklasse: Die beste erbrachte Leistung einer Frau.
  • Rekordarten:

    Wenn nicht anders angegeben, so muss ein Rekord um 1 % verbessert werden.

    • Freie Strecke
    • Freie Strecke zu einem festgelegten Ziel
    • Ziel-Rückkehr-Strecken-Flug
    • Dreiecks-Streckenflug (Bei einem Rekord-Dreieck darf kein Schenkel weniger als 28% der Gesamtstrecke messen)
    • Geschwindigkeit auf einem Dreieck von 25, 50, 100, 150, 200 oder 300 km
    • Geschwindigkeit auf einem Ziel-Rückkehr-Flug von 100, 200 oder 300 km
    • Höhengewinn (Verbesserung um 3% notwendig)
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