Competitive sport

Sportzeuge

1. Grundlagen

  • Die SHV-Sportzeugenregelung bezieht sich auf den „Sporting Code, Sektion 7, Klasse 0" und dessen Anhang G
  • Der SHV-Sportzeuge muss zusätzlich Mitglied im Aero-Club der Schweiz sein (AeCS Beitrittsformular).
  • Der SHV-Sportzeuge muss im Besitz einer gültigen FAI-Sportlizenz sein (FAI Sportlizenzgesuch).

Grundlagen für die Tätigkeit des SHV-Sportzeugen sind generell:

  • Sporting Code General Section der FAI, gültige Fassung
  • Sporting Code Section 7 der FAI, gültige Fassung
  • Sportordnung des SHV, gültige Fassung
  • Zusätzlich bei Wettbewerben die jeweiligen Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen von Wettbewerben für Luftsportgeräte


2. Befugnisse

Sportzeugen sind befugt, Flüge von Luftsportgeräten zu kontrollieren und zu bescheinigen und zwar:

  • Innerhalb der Schweiz für Hanggliding- und Paragliding- Piloten jeder Nationalität und
  • Außerhalb der Schweiz für Hanggliding- und Paragliding- Piloten, die SHV Mitglied sind, außer wenn es sich um Rekordflüge handelt. (siehe Sporting Code, General Section, 6.4)

3. Befugnisse, Gültigkeit und Widerruf des Ausweises

  • Sportzeugen für Luftsportgeräte werden vom SHV ernannt.
  • Jedes SHV-Mitglied kann auf Antrag den Titel Sportzeuge erlangen. Bei fehlenden Vorraussetzungen ist eine Antragstellung möglich, dieser Antrag muss jedoch begründet sein.
  • Die Ernennung zum Sportzeugen erfolgt nach der Erklärung des Antragstellers, dass er sich mit den geforderten Unterlagen vertraut gemacht hat und der Unterschrift einer Verpflichtungserklärung.
  • Die Gültigkeitsdauer der Anerkennung ist unbegrenzt.
  • Vor ihrer Ernennung haben SHV-Sportzeugen folgende Verpflichtungserklärung abzugeben: „Ich bin über den Rahmen meiner Tätigkeit sowie über meine Pflichten und Rechte als SHV-Sportzeuge informiert und belehrt worden. Ich verpflichte mich, meine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und Gerechtigkeit gegenüber Jedermann auszuüben. Sportlichen Betrug werde ich nicht dulden. Mir ist bekannt, dass ich für Verletzungen bei Bestimmungen zur Rechenschaft gezogen werde." Unterschrift
  • Der SHV kann die Zulassung eines Sportzeugen im Falle eines Verstoßes zeitweilig oder dauernd aufheben.
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