5km-Zonen in Ambri (TI), Münster (VS) und Lodrino (TI)

Das BAZL hat weitere Präzisierungen zu den 5km-Zonen in Ambri, Münster und Lodrino gemacht


Vor genau einem Jahr wurde hier informiert, dass die 5km-Zone um den Flugplatz Ambri (TI) auch dann eingehalten werden muss, wenn die Piste per Notam temporär geschlossen ist.
Anders präsentiert sich die Situation beim Flugplatz Münster (VS): Dieser ist per Bewilligung / AIP jährlich nur von Juni bis August in Betrieb. Ausserhalb dieser Zeit ist dort luftrechtlich kein Flugplatz und würde, wenn die Segelflugkarte dynamisch wäre und nicht nur einmal im Jahr erscheinen würde, mit einem Kreuz durchstrichen eingezeichnet. Dies heisst also, dass von September bis Mai keinerlei Abstand zum Flugplatz Münster eingehalten werden muss.

Zu beachten ist zudem, dass der Flugplatz Lodrino ab 21.3.24 neu ein ziviler Flugplatz ist. Somit müssen also immer 5km Abstand eingehalten werden (bisher war nur der Heliport zivil = 2.5km, der Flächenflugplatz war bisher militärisch = 5km nur zu MIL-Zeiten).

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