Hier findest du alle wichtigen Informationen sowie eine Reihe von Tools, die dich bei deiner täglichen Arbeit unterstützen sollen.
Erhalt der Lizenz
Für den Erhalt deiner Lizenz für gewerbliche Flüge (Biplace 3) sind 50 Flüge in 3 Jahren und davon mindestens 10 pro Jahr notwendig. Erfüllst du dies nicht, musst du entweder einen Passagierbetreuungskurs oder die praktische Teilprüfung Biplace 1 "Teil Biplaceflüge" absolvieren. Erfüllst du keine der Anforderungen, gilt deine Lizenz nur noch für nicht-gewerbliche Flüge (Biplace 2).
Du bist selber verantwortlich, die Anforderungen zu erfüllen. Bei Unfällen und Haftungsfragen können Behörden und Versicherer die Nachweise einfordern. Wir empfehlen, die Nachweise lückenlos zu führen und 6 Jahre aufzubewahren.
Für die Nachweise der Flüge stellt der SHV drei Tools zur Verfügung
- Flugbuch
- Quittungsblock
- Online-Erfassung
Diese Tools sind eine Dienstleistung des SHV. Weitere Infos dazu siehe unten "Instruktion Passagier/in". Eigene Tools oder Systeme sind zulässig. Du kannst den Quittungsblock und das Flugbuch per Mail unter info(at)shv-fsvl.ch bestellen.
Wann ist ein Flug gewerblich?
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Du verdienst etwas am Flug. Das heisst der Passagier bezahlt nicht nur die Kosten des Piloten (Material, Versicherungsprämien, Transport am Boden, Start- und Landegebühren, etc.), sondern auch ein Honorar.
- Du (oder das Unternehmen, für das du tätig bist) bietest Biplace-Flüge für eine grundsätzlich unbeschränkte Anzahl Personen an. Das heisst du fliegst nicht nur mit Freunden und Bekannten, sondern auch mit Personen, die dir unbekannt sind.
Massgebend ist die Sichtweise des Passagiers. So ister Flug auch dann gewerbsmässig, wenn der Pilot selbst keine Werbung macht und kein Honorar erhält, aber die Flugschule/der Biplace-Anbieter, in dessen Auftrag er den Flug durchführt, die beiden Bedinungen erfüllt.
Instruktion Passagier/in
Die Instruktion der/des Passagiers/in über den Flug ist selbstverständlich. Kommt es zu einem Unfall, kann es wichtig sein, dass die Instruktion auch nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis ist keine Vorschrift, hilft aber sehr ungerechtfertigte Schadensansprüche abzuwenden. Deshalb empfehlen wir, jeden Flug entweder in einem Flugbuch oder online in deinem Profil festzuhalten. Der SHV hat ein Flugbuch und ein Qutittungsblock entworfen, der für diese Zwecke genutzt werden kann. Bestellungen können im Shop gemacht werden. Für die Onlinevariante gibt es in der Linkliste rechts eine Anleitung.
Um das Video downloaden zu können, musst du es auf der Seite vimeo.com (mit Rechtsklick im Video) anschauen. Der Download-Button befindet sich dann direkt unterhalb des Videobildes.
Biplace-Versicherung
Eine spezielle Biplace-Haftpflicht-Versicherung ist bei jedem Biplaceflug gesetzlich vorgeschrieben.
Hier findest du detaillierte Infos zu den Versicherungen