Mitgliederservice

Versicherungen

Zusammen mit HELVETIA hat der Schweizerische Hängegleiter-Verband Versicherungen exklusiv für seine Mitglieder konzipiert.


Versicherungen

  • Pilot
    • Infos

      Gemäss Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (Art.13) ist in der Schweiz eine Piloten-Haftpflichtversicherung für Halter von Hängegleitern obligatorisch. Konkret ist eine Piloten-Haftpflichtversicherung obligatorisch:

      - sobald du mit deinem eigenen Hängegleiter fliegst, auch schon während der Ausbildung in der Flugschule !

      - bei jedem Flug nach Erlangen des Brevets, unabhängig wer der Besitzer des Hängegleiters ist (auch mit Material der Flugschule) !

      Der Versicherungsschutz gilt in beiden Fällen erst ab Bezahlung der Prämie.

      Die Deckungen kannst du via dem Versicherungsantrag bestellen (oben im roten Feld).

    • Grundversicherung

      Haftpflichtversicherung Pilot

      • Deckt Ansprüche aus Haftpflicht gegenüber Dritten am Boden & Zusammenstössen in der Luft
      • CHF 82.50/Jahr
      • Garantiesumme: CHF 10 Mio.
    • Unfallversicherung

      Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.

      Unfallversicherung

      Normalerweise ist jeder Schweizer durch seine normale Unfallversicherung gedeckt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Versicherung speziell für Hängegleiterunfälle abzuschliessen. Genaueres kannst Du den AVB oder aus den Empfehlungen des SHV entnehmen.

    • Bergung Fluggerät

      Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.

      Bergung des Fluggeräts

      • Deckt die Bergung des Fluggeräts inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
      • CHF 28.-/Jahr
      • Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.
  • Biplace
    • Infos

      Eine spezielle Biplace-Versicherung ist bereits während der Biplace 1 Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben.

      Diese Versicherung schützt nicht nur den Passagier, sondern auch den Piloten und ist wichtig für das Image unseres Sports. 

      Die Deckungen kannst du via dem Versicherungsantrag bestellen (oben im roten Feld).

    • Grundversicherung

      Haftpflichtversicherung Biplace-Pilot

      Diese Versicherung umfasst die Leistungen der normalen Piloten-Versicherung (Haftpflicht gegenüber Dritten am Boden und in der Luft) und gilt zusätzlich als Haftpflichtversicherung gegenüber den Passagieren.

      Welche Versicherung ist für dich die richtige? Entscheidend ist, wie oft du gewerbliche Flüge machst:

      Piloten ohne oder mit wenigen gewerblichen Flügen:

      Garantiesumme für Schäden von Passagieren Biplace Fluglehrer
      5 mio 164.- 260.-
      Prämie für einzelne gewerbliche Biplace-Flüge CHF 13.60 (Heft à 10 Coupons = CHF 136.-) 

       

      Piloten mit häufigen gewerblichen Biplace-Flügen:

      Garantiesumme für Schäden von Passagieren Biplace Fluglehrer
      5 mio 616.- 672.-

       

      Wann ist ein Flug gewerblich?

      Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

      • Du verdienst etwas am Flug. D.h. der Passagier bezahlt nicht nur die Kosten des Piloten (Material, Versicherungsprämien, Transporte am Boden, Start-/ Landeplatzgebühren etc.), sondern auch ein Honorar.
      • Du (oder das Unternehmen für das du tätig bist) bietest Biplace-Flüge für eine grundsätzlich unbeschränkte Anzahl Personen an. D.h. du fliegst nicht nur mit Freunden und Bekannten, sondern auch mit Personen, die dir unbekannt sind. 

      Massgebend ist die Sichtweise des Passagiers. So ist der Flug auch dann gewerbsmässig, wenn der Pilot selbst keine Werbung macht und kein Honorar erhält, aber die Flugschule/der Biplace-Anbieter, in dessen Auftrag er den Flug durchführt, die beiden Bedingungen erfüllt.

    • Unfallversicherung

      Unfallversicherung

      Besonders bei häufigen Flügen mit ausländischen Passagieren ist eine Unfallversicherung sinnvoll.

      Die Haftpflichtversicherung deckt nur dann Schäden, wenn der Pilot einen Fehler begangen hat. Verletzt sich der Passagier ohne Verschulden des Piloten, kommt die Unfallversicherung des Passagiers zum Zug. Namentlich bei ausländischen Passagieren ist das problematisch, weil sie oft ungenügend unfallversichert sind. V.a. bei Passagieren von ausserhalb der EU verweigert ein Spital die Behandlung, wenn der Passagier keine hohe Vorauszahlung leistet.

      Deckung Prämie
      Heilungskosten in der Schweiz, max. CHF 100'000.-
      (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
      396.-
      Heilungskosten max. CHF 100'000.- (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
      Todesfall: CHF 20'000.-, Invalidität: CHF 100'000.-
      1'107.-
    • Bergung Fluggerät

      Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.

      Bergung des Fluggeräts

      • Deckt die Bergung des Fluggeräts inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
      • CHF 28.-/Jahr
      • Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.  
  • Fluglehrer
    • Infos

      Die Deckungen kannst du via dem Versicherungsantrag bestellen (oben im roten Feld).

    • Grundversicherung

      Haftpflichtversicherung Fluglehrer

      Diese Versicherung umfasst die Leistungen der Piloten- und der Biplace-Versicherung. Zusätzlich sind Ansprüche von Flugschülern gegenüber dem Fluglehrer und seinen Flughelfern gedeckt.

      Piloten ohne oder mit wenigen gewerblichen Biplace-Flügen

      • Garantiesumme für Schäden von Passagieren: CHF 5 Mio.  
      • Prämie für nicht gewerbliche Biplace-Flüge: CHF 260.-/Jahr
      • Prämie für einzelne gewerbliche Biplace-Flüge: CHF 13.60 (Heft à 10 Coupons = CHF 136.-)

      Piloten mit häufigen gewerblichen Biplace-Flügen

      • Garantiesumme für Schäden von Passagieren: CHF 5 Mio.  
      • Prämie: CHF 672.-/Jahr

       

    • Unfallversicherung

      Besonders bei häufigen Flügen mit ausländischen Passagieren ist eine Unfallversicherung sinnvoll.

      Die Haftpflichtversicherung deckt nur dann Schäden, wenn der Pilot einen Fehler begangen hat. Verletzt sich der Passagier ohne Verschulden des Piloten, kommt die Unfallversicherung des Passagiers zum Zug. Namentlich bei ausländischen Passagieren ist das problematisch, weil sie oft ungenügend unfallversichert sind. V.a. bei Passagieren von ausserhalb der EU verweigert ein Spital die Behandlung, wenn der Passagier keine hohe Vorauszahlung leistet.

      Deckung Prämie
      Heilungskosten in der Schweiz, max. CHF 100'000.-
      (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
      396.-
      Heilungskosten max. CHF 100'000.- (in Ergänzung zu bestehenden Unfall-Versicherungen)
      Todesfall: CHF 20'000.-, Invalidität: CHF 100'000.-
      1'107.-

       

    • Bergung Fluggerät

      Die Zusatzversicherungen können nur Inhaber einer Grundversicherung abschliessen.

      Bergung des Fluggeräts

      • Deckt die Bergung des Fluggeräts inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
      • CHF 28.-/Jahr
      • Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.  
  • Flugschulen und Händler
    • Halterhaftpflicht

      Haftpflicht als Halter von Flugmaterial

      Obligatorische Deckung für alle, die Flugmaterial ausleihen.

      Beispiel: Erhält ein Flugschüler für eine begrenzte Zeit einen Gleitschirm (für die ersten 20 Flüge bspw.), bleibt die Flugschule Halter des Gleitschirms. Die Flugschule ist gesetzlich verpflichtet, dafür eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

      Prämie: 283.- / Jahr. Für SHV-Flugschulen gratis.

      Bitte bestellte diese Deckung via E-Mail bei info(at)shv-fsvl.ch.

    • Betriebshaftpflicht

      Betriebshaftpflichtversicherung für Flugschulen

      Umfasst die Haftpflicht aus dem Schulbetrieb, inklusive der Vermittlung von Passagierflügen.

      • Bei Garantiesumme CHF 3 Mio: 226.-/Jahr
      • Bei Garantiesumme CHF 5 Mio: 384.-/Jahr    

      Betriebshaftpflichtversicherung für Händler

      Deckt die Betriebshaftpflicht aus Tätigkeiten wie Handel, Verkauf, Service und Unterhaltsarbeiten.

      • Bei Garantiesumme CHF 5 Mio: 283.-/Jahr
      • Bei Garantiesumme CHF 10 Mio: 407.-/Jahr    

       

      Genaueres kannst Du den AVB oder aus den Empfehlungen des SHV entnehmen. Bitte bestellte diese Deckung via E-Mail an info(at)shv-fsvl.ch.

    • Bergung Fluggerät
      • Deckt die Bergung des ausgeliehenen Fluggeräts (Flugschüler) inklusive Zubehör nach einem Unfall, welche von Fachleuten durchgeführt wird.
      • CHF 57.-/Jahr, mindestens CHF 5.- pro Gerät
      • Deckung: bis CHF 5'000.- pro Fall.  
  • Rega

    Die Rega ist keine Versicherung - eine Rega-Mitgliedschaft ist weder ein Ersatz für die Piloten-Haftpflichtversicherung, noch für die Bergungs-Versicherung! Wir empfehlen aber all unseren Mitgliedern, Rega-Gönner zu werden.

    Website der Rega

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