Schutzkonzept ab dem 6. Juni

Betreffend den ab 6. Juni geltenden Regeln und Schutzkonzepte stellen wir euch ein Standard-Schutzkonzept zur Verfügung (Beilage 1). Dieses Schutzkonzept lässt sich mit geringem Aufwand ergänzen. Es soll euch dabei helfen, die ab 6. Juni geltenden Regelungen vernünftig umzusetzen. Wichtig: Alle, die organisierte Aktivitäten durchführen, müssen ein Schutzkonzept erstellen. Es muss auf Anfrage von Gesundheitsbehörden vorgelegt werden. Ein übergeordnetes SHV-Schutzkonzept besteht nicht (mehr). Für den Betrieb von Räumen (Verkaufsläden, Restauration etc.) und den Transport gelten die Schutzkonzepte des jeweiligen Branchenverbandes.

Für Biplace-Piloten: Wenn ihr ganz selbstständig als Einzelperson arbeitet, müsst ihr ein Schutzkonzept für euch erstellen. Biplace-Organisationen hingegen erstellen ein Schutzkonzept für ihre Piloten. Biplace-Piloten, die bloss mit Personen im gleichen Haushalt leben, brauchen weiterhin kein Schutzkonzept.

Für Clubs: Im Zweifel empfehlen wir euch, ein Schutzkonzept zu erstellen. Auch wenn ihr keine organisierten Aktivitäten durchführt. Zwar interpretieren wir Flüge, die via What’s App abgemacht und ohne eigentlichen Leiter durchgeführt werden, als einen spontanen, nichtorganisierten Anlass. Das ist jedoch unsere Interpretation, die von Behörden anders ausgelegt werden könnte. Klar zwingend ist ein Schutzkonzept, wenn ihr bspw. ein Ausflug im Kleinbus, eine Clubmeisterschaft oder ein Training macht.

Swiss Olympic hat die Grafik mit der Übersicht der Verhaltensregeln im Hinblick auf den 6. Juni aktualisiert (Beilage 2)

Wir senden euch zudem die Rahmenvorgaben des Bundesamtes für Sport, die Grundlage für das Standard-Schutzkonzept ist (Beilage 3).

Sportliche Grüsse

Dein SHV-Team

 

Standard-Schutzkonzept
Verhaltensregeln Swiss Olympic
Rahmenvorgaben BASPO

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