Bund genehmigt organisierten Betrieb

 

Geschätzte Fluglehrer und SHV-Clubs

Der Bund hat den Betrieb der Flugschulen, von Vereinstätigkeiten und Trainings der Ligen genehmigt - ab dem 11. Mai und unter strengen Bedingungen. Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • Maximal 5 Personen pro Gruppe
  • 2 m Abstand nur in genau beschrieben Fällen unterschreiten und dabei besondere Schutz-Massnahmen einhalten; v.a.: Maske, Handschuhe (diese habt ihr ja ohnehin dabei)
  • Sprecht euch untereinander ab. Nur gemeinsam können wir die Situation meistern.


Unten ist das Schutzkonzept Breitensport (für Flugschulen und Vereine) und 4 Flyer (Fluglehrer, Schüler, Organisatoren der Vereinsaktivitäten und Vereinsmitglieder). Bitte lest die Unterlagen gut durch. Die Flyer sollten euch einen ersten Überblick verschaffen. Die Details sind im Schutzkonzept beschrieben. Das Schutzkonzept Leistungssport wird auf der Webseite der Ligen publiziert.

Wenn ihr den Betrieb aufnehmen wollt, müsst ihr ein eigenes Schutzkonzept erstellen, im Rahmen des Schutzkonzepts Breitensport. Euer Schutzkonzept muss nicht genehmigt werden. Aber der Bund hat mitgeteilt, dass polizeiliche Kontrollen stattfinden. Wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen Bussen, Schliessungen oder gar eine Aufhebung der Bewilligung für alle Hängegleiter-Aktivitäten. Daher ist es wichtig, dass die Bedingungen eingehalten werden, auch im Hinblick auf weitere Lockerungsschritte, an denen wir bereits arbeiten. Diese kommenden Lockerungen sind auch abhängig von der allgemeinen Lage. Dazu können wir unseren - wenn auch kleinen - Beitrag leisten, indem wir die Empfehlungen und Vorschriften genau einhalten.

Bitte stellt eure Fragen an info(at)shv-fsvl.ch. Die Kommunikation für die Mitglieder der Ligen läuft über die Liga-Chefs.

Viele von uns hätten sich weitergehende Lockerungen gewünscht. Wegen dem Veranstaltungsverbot und der Beschränkung der maximalen Gruppengrösse auf 5 wären entsprechende Anträge aber absolut sicher abgelehnt worden. Nun haben wir zumindest «den Schuh in der Türe».

Wir arbeiten an der Zulassung der Biplace-Flüge. Biplace-Flüge sind «touristische Dienstleistungen» oder Freizeitaktivitäten. Diese Tätigkeiten werden gemäss den Informationen des Bundes frühestens am 8. Juni zugelassen.

Der gleiche Termin gilt für Wettbewerbe. Wir arbeiten auch hier an einem Schutzkonzept.

Ebenfalls noch warten müssen die Bergbahnen, welche trotz vorgelegtem Schutzkonzept bisher keinen konkreten Öffnungstermin in Aussicht gestellt bekommen haben. Vielleicht können aber auch sie mit der dritten Lockerungs-Etappe ab dem 8. Juni öffnen.

Nochmals: Es ist absolut wichtig, dass alle die Regeln einhalten. Redet miteinander und findet Lösungen. Es darf nicht dazu kommen, dass Fluggebiete überfüllt sind.

Sportliche Grüsse

Dein SHV-Team  

 

Anhang:

SHV Schutzkonzept Breitensport V 1.0

SHV Schutzkonzept Flyer Fluglehrer V 1.0

SHV Schutzkonzept Flyer Flugschüler V 1.0

SHV Schutzkonzept Flyer Vereinsorganisator V 1.0

SHV Schutzkonzept Flyer Vereinsmitglied V 1.0

Notfallschema für Flugschulen V 1.0

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