Ausbildung

Projekt Progress

Projekt Progress - Ein Meilenstein für den SHV.
Der SHV hat die Aus- und Weiterbildung für Fluglehrer und Biplacepiloten überarbeitet (Projekt Progress). Das BAZL hat diese Neuerungen gutgeheissen und die Weisungen unterzeichnet.

Projekt Progress - weshalb?

In der Aus- und Weiterbildung für Fluglehrer und Biplacepiloten wurden verschiedene Probleme festgestellt. So ist z. B. das Fluglehrerbrevet auf Lebzeiten ganz klar nicht mehr zeitgemäss. Ein Fluglehrer könnte also auch nach etlichen Jahren ohne jegliche Praxis eine Flugschule betreiben. Das ist für eine derart verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe nicht mehr zu rechtfertigen.

Ähnliches gilt für professionell tätige Biplacepiloten. Im Vergleich mit gleichgelagerten Outdoor- und Luftsportaktivitäten ist solch ein Brevet auf Lebzeiten einzigartig. Problematisch ist auch, dass man ohne jegliche Praxiserfahrung Fluglehrer werden konnte. Zudem ist das Wissensniveau der Fluglehrer in wichtigen Bereichen – insbesondere bei Meteo und Luftraum – oft sehr unterschiedlich.

Grundsätze

Die Fluglehrer und die professionell tätigen Biplacepiloten sind Aushängeschilder für unseren Sport. Zum Wohl des Hängegleitens und zur Wahrung unserer Unabhängigkeit ist es eine Aufgabe des SHV, dass vor allem diese Piloten ein gewisses Mindestniveau aufweisen.

Hauptaugenmerk wurde dabei auf die verbesserte Sicherheit von Passagieren und Flugschülern gelegt. Die Änderungen werden mit Blick auf bewährte Regelungen und Standards vergleichbarer Outdoor- und anderer Luftsportaktivitäten eingeführt. Gleichzeitig wird der administrative Aufwand verringert; kleinere Flugschulen sollen nicht benachteiligt werden.

Änderungen

  • Biplace

    Biplace Stufe 1 (vormals Biplace B)
    Die Ausbildung, die Prüfungsvoraussetzungen und die Prüfung bleiben unverändert. Jedoch ändert die Berechtigung nach bestandener Prüfung – zum Vorteil des Piloten. Bisher konnten Biplace-B-Piloten nur mit anderen, ebenfalls brevetierten Piloten fliegen. Neu können sie dies unter Fluglehreraufsicht auch mit Schülern tun. Davon profitieren beide: 

    • Der Biplacepilot erhält die Möglichkeit, mit anderen, auch weniger erfahrenen Passagieren zu fliegen und dadurch praktische Erfahrungen zu sammeln. Nebenbei wird damit die schwierige Passagiersuche bei der Vorbereitung auf Biplace Stufe 3 (vormals Biplace A) vereinfacht.
    • Der Flugschüler erhält mehr Chancen auf Passagierflüge und kann von der Erfahrung des Biplace-Stufe-3-Anwärters profitieren. Dies insbesondere deshalb, weil viele Fluglehrer nur begrenzte Kapazitäten für die Passagierschulung mit ihren Schülern haben.  

    Biplace Stufe 3 (vormals Biplace A)
    Die Theorieprüfung und die praktische Teilprüfung Soloflüge bleiben unverändert. Folgende drei Neuerungen gibt es ab der Teilprüfung Doppelsitzerflüge:

    1. Als Zulassungsvoraussetzung zur praktischen Teilprüfung Doppelsitzer muss ein Sicherheitstraining nachgewiesen werden, das nicht älter als drei Jahre ist.
    2. Die praktische Teilprüfung Doppelsitzerflüge wird mit dem Prüfungsblock Passagierbetreuung ergänzt und dauert neu zwei Tage. Theoretische und praktische Grundlagen der Passagierbetreuung werden von einem Passagierprofi vermittelt.
    3. Die bestandene Prüfung Biplace Stufe 3 (gewerblich) gilt nicht lebenslänglich. Sie muss nach spätestens drei Jahren erneuert werden, ansonsten erfolgt die Rücksetzung auf Stufe 2 (nichtgewerblich). 

    Für die Erneuerung Biplace 3 genügt eine der folgenden drei Möglichkeiten: 

    • Nachweis von mindestens 50 Doppelsitzerflügen innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer; davon mindestens 10 pro Jahr 
    • Absolvierung eines Doppelsitzer-Wiederholungskurses 
    • Absolvierung einer Doppelsitzerprüfung Stufe 1  

    Biplace Stufe 2 (neu)
    Die Biplace Stufe 2 (nichtgewerblich) ist einzig als Rückstufung für Piloten vorgesehen, welche den Titel Biplace 3 nicht erneuern wollen. Sie ist keine separate Ausbildung ! Für ein erneutes Upgrade auf Stufe 3 genügt eine der folgenden zwei Möglichkeiten:

    • Absolvierung eines Doppelsitzer-Wiederholungskurses 
    • Absolvierung einer Doppelsitzerprüfung Stufe 1
  • Fluglehrer

    Die Fluglehrerausbildung verändert sich grundlegend; neu verlangt werden praktische Erfahrung im Schulalltag (Vorstufe Fluglehreraspirant, obligatorisches Praktikum bei Flugschulen und Pädagogikkurse). Damit ist es jetzt nicht mehr möglich, neben der Biplaceausbildung noch schnell die Prüfungen zum Fluglehrer zu durchlaufen, ohne je praktisch geschult zu haben. Die einzelnen und wichtigsten Neuerungen sind:  

    1. Vorstufe Fluglehreraspirant: Um Fluglehreraspirant zu werden und ein Mindestniveau sicherzustellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Volljährigkeit / mindestens 1 Jahr brevetierter Pilot
    • Absolvierter Basis-Pädagogikkurs
    • Absolvierter Samariterkurs (nicht älter als drei Jahre)
    • Theorieprüfung (gemäss Lehrmittel Lötscher-Zeller; kein Multiple Choice) 

    2. Neue Zulassungsvoraussetzungen zur Fluglehrer-Theorieprüfung:

    • Titel Fluglehreraspirant
    • Absolvierter Fluglehrertheoriekurs 

    3. Neue Zulassungsvoraussetzungen zur abschliessenden Fluglehrer-Pädagogikprüfung:

    • Seit mindestens zwölf Monaten Fluglehreraspirant
    • Praktikum aus Grundschulung, Höhenflügen, Theorielektionen; während mindestens 32 Schulungstagen und bei mindestens zwei verschiedenen Flugschulen
    • Absolvierter Fluglehrer Pädagogikkurs Teil 1 + 2 

    4. Die bestandene Fluglehrer-Prüfung gilt nicht lebenslänglich. Sie muss nach spätestens drei Jahren erneuert werden, ansonsten wird der Titel sistiert ("Fluglehrer inaktiv").  

    4 a) Die erste Erneuerung bedingt:

    • Nachweis von mindestens 30 Tagen Praxistätigkeit als Fluglehrer innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer
    • Eine Kompetenzüberprüfung der praktischen Schulung durch den SHV
    • Absolvierung eines Fluglehrer-Wiederholungskurses 

    4 b) Zur Wiedererlangung eines vor der ersten Erneuerung sistierten Ausweises müssen:

    • mindestens 30 Tage Praxistätigkeit unter Aufsicht eines Fluglehrers nachgewiesen und bestätigt werden
    • eine Kompetenzüberprüfung der praktischen Schulung durch den SHV erfolgen
    • ein Fluglehrer-Wiederholungskurs absolviert werden 

    4 c) Jede darauffolgende Erneuerung bedingt:

    • Nachweis von mindestens 15 Tagen Praxistätigkeit als Fluglehrer innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer
    • Absolvierung eines Fluglehrer-Wiederholungskurses 

    4 d) Zur Wiedererlangung eines nach(!) der ersten Erneuerung sistierten Ausweises müssen:

    • mindestens 15 Tage Praxistätigkeit unter Aufsicht eines Fluglehrers nachgewiesen und bestätigt werden
    • ein Fluglehrer-Wiederholungskurs absolviert werden.

FAQ Projekt Progress

Vorgeschichte und Umsetzung

Das Projekt Progress wurde 2009 von den beiden Experten Pascal Balet und Georg Zimmermann lanciert. Sie arbeiteten gemeinsam mit der SHV-Geschäftsstelle und dem BAZL einen ersten Entwurf aus, der anschliessend bei allen Fluglehrern und Biplacepiloten in die Vernehmlassung gegeben wurde. Danach wurde eine Arbeitsgruppe gebildet (ausser den beiden Initiatoren engagierten sich auch Franz Meyer, Martin Kallen und Beni Stocker für das Projekt), die diese Vernehmlassung auswertete und das Resultat umsetzte. Anfang 2013 gab der SHV-Vorstand grünes Licht zur Ausarbeitung der Details und der Übergangsregelung. Ende 2014 wurden die Weisungsentwürfe mit dem BAZL besprochen, die Kritikpunkte berücksichtigt, die Weisungen bereinigt und dem BAZL erneut zur Detailprüfung zugesandt. Wegen der verbesserten Biplace- und Fluglehrerausbildung muss auch die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) angepasst werden. Die Änderungen gelten ab 2016.

New Shop