Ausbildung

Ausländische Lizenz

Sobald der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird, ist das Schweizer Brevet in der entsprechenden Kategorie Pflicht.

Wohnsitz im Ausland

Eine Haftpflichtversicherung von mind. 1 Mio CHF ist immer obligatorisch. Die Kennzeichenpflicht entfällt.

Solo:
Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen.

Biplace:
Für gelegentliche nicht gewerbsmässige Tandemflüge genügt ein ausländischer Tandemausweis. Gewerbsmässige Flüge sind nur mit Schweizer Brevet erlaubt.

Fluglehrer:
Für die Tätigkeit als Fluglehrer ist eine Schweizer Fluglehrer Lizenz Pflicht.

Haftpflichtversicherung

Für Flüge in der Schweiz gelten folgende Vorgaben bezüglich der Deckungssumme (VLK Art. 10.):
Pilot Solo: mind. 1 Million Schweizer Franken
Pilot Biplace: für die Prüfung mind. 1 Mio CHF; für gewerbsmässige Flüge mind. 5 Mio CHF.

  • Gastversicherung Pilot Solo: Wenn du keine Piloten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Schweizer Franken hast, kannst du beim Schweizerischen Hängegleiter-Verband (SHV) eine für 30 Tage (51 CHF) oder 120 Tage (82,50 CHF Haftpflicht Pilot Solo) abschliessen. 120 Tage ist das Maximum.
     
  • Gastversicherung Biplace Wenn du keine Biplace-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Million Schweizer Franken hast, kannst du beim Schweizerischen Hängegleiter-Verband (SHV) eine für 30 Tage (CHF 85 CHF) bis 120 Tage (CHF 164 CHF Haftpflicht Gast Biplace nicht gewerblich) abschliessen. 120 Tage ist das Maximum. WICHTIG: Die Gast-Versicherung deckt ausschliesslich nicht-gewerbliche Biplace Flüge in der Schweiz.

Ergänzende Unfallversicherung

Zusätzlich kannst du eine Unfallzusatzversicherung abschließen. Sie ist sinnvoll, wenn deine Unfallversicherung keine Unfälle beim Gleitschirm- oder Deltafliegen in der Schweiz abdeckt. Sie kostet 158 CHF für 30 Tage und 396 CHF für 120 Tage.

Bestelle eine Versicherung: info(at)shv-fsvl.ch oder 0041 44 387 46 83


Wohnsitz in der Schweiz

Sobald der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird, ist für Flüge in der Schweiz das Schweizer Brevet Pflicht. Für Inhaber einer ausländischen Lizenz bestehen folgende vereinfachte Zulassungen:

  • Pilot mit IPPI 4
    1. Registrierung beim SHV und dem SHV einen guten Scan oder gute Fotos von Brevet und IPPI-Karte senden (Originale einschicken möglich).
    2. Theoretische Prüfung ablegen (CHF 125.-).
    3. Vorfliegen bei einer Flugschule zur Einstufung der Fähigkeiten/Anzahl der zu absolvierenden Höhenflüge.
    4. Die Flugschule meldet dem SHV via Email die noch notwendige Anzahl Höhenflüge bis zur Prüfung.
    5. Der SHV stellt dem Piloten einen Brief zur vereinfachten Prüfungszulassung für die praktische Prüfung aus.
    6. Anmeldung an die praktische Prüfung via SHV-Website (CHF 125.-) und Überreichen des genannten Briefs an den Prüfungsexperten.
  • Pilot mit IPPI 5

    Deutsche oder österreichische Piloten mit Überlandberechtigung/B-Schein können auch ohne IPPI-Karte diese Variante wählen.

    1. Registrierung beim SHV und dem SHV einen guten Scan oder gute Fotos von Brevet und IPPI-Karte senden (Originale einschicken möglich).
    2. Der SHV prüft die Unterlagen und stellt einen Brief zur vereinfachten Prüfungszulassung aus.
    3. Pilot meldet sich selbst via Website für eine Theorieprüfung an (nur Teil Gesetzgebung) und überreicht den Brief zur vereinfachten Prüfungszulassung dem Prüfungsexperten.
    4. Nachdem die Theorieprüfung bestanden wurde, erhält der Pilot automatisch das Schweizer Brevet, sobald der genannte Zulassungsbrief dem SHV vorliegt.
  • Biplace

    Fall 1
    Pilot ist im Besitz einer bekannten Biplace Ausbildung mit Lizenz und hat bisher noch wenig Flugerfahrung als Biplace Pilot

    Die Stufe Biplace 1 entfällt. Es muss die gesamte Biplace 3 Ausbildung (inkl. Teilprüfung Soloflüge) gemäss Weisung absolviert werden.

    Fall 2
    Pilot ist im Besitz einer bekannten Biplace Ausbildung mit Lizenz und hat NACHWEISLICH sehr grosse Flugerfahrung als Biplace Pilot.

    Die Stufe Biplace 1 entfällt. Alle Prüfungen der Stufe Biplace 3 müssen in dieser Reihenfolge bestanden werden:

    • Theorieprüfung inkl. Fach Passagierbetreuung
    • Praxisprüfung "Teil Soloflüge"
    • Praxisprüfung "Teil Doppelsitzerflüge"

    Die Ausbildungsinhalte der Stufe Biplace 3 (30 Biplace Schulungs-Flüge, Kurs Passagierbetreuung) und alle Wartezeiten entfallen. Dies wird in jedem Einzelfall durch den SHV mittels vorliegender Ausweise und nachzuweisender Flugerfahrung geprüft (Ausweise + Flugbuch + Empfehlungsschreiben).

  • Fluglehrer

    Für eine vereinfachte Zulassung als Fluglehrer bitte mit dem SHV direkt Kontakt aufnehmen.

  • Speedflying

    Ausländische Speedflyingpiloten benötigen in jedem Fall die Breveterweiterung

    Speedflying

    , um legal Speedflying zu betreiben.

    Da im Speedflying international noch keine einheitlichen Regelungen herrschen (wie z.B. der IPPI Level beim Gleitschirmfliegen), ist diese Breveterweiterung für alle Piloten zwingend. Dies unabhängig davon ob sie in der Schweiz wohnhaft sind.

    Grundlage für die Speedflying-Erweiterung ist ein Gleitschirmbrevet mit IPPI Niveau 4 oder 5.

 

APPI-Lizenz berechtigt nicht zum Fliegen in der Schweiz !

Gemäss APPI (nicht zu verwechseln mit IPPI!) , ist das Hauptziel die Vernetzung von Fluglehrern um eine einheitlich Ausbildung in allen Ländern zu fördern. APPI Lizenzen sollen einen einheitlichen Pilotenlevel definieren, sind aber keine Flugberechtigung im jeweiligen Land.

Zugang Meteo-Website

Für Gastpiloten, 3 Monate CHF 30.-

Bestellung bei:
info(at)shv-fsvl.ch


Kosten Anerkennung

Pilotenausweis: CHF 125.-
(Rabatt für SHV-Mitglieder: 75.-)


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