Südafrika: Gastflugregel des SAHPA beachten!

Wir möchten daran erinnern, bei Flügen im Ausland die dortigen Regeln zu respektieren. In Südafrika gehört u.a. eine obligatorische Gast-Mitgliedschaft dazu.

 

Der südafrikanische Verband SAHPA hat sich mit einer Beschwerde an den SHV gewandt. Nicht alle Gastpiloten aus der Schweiz würden die gesetzlich vorgeschriebene Gast-Mitgliedschaft beim SAHPA beantragen.

Fallen bei einem Unfall Bergungkosten an, werden diese von der in der SAHPA Mitgliedschaft enthaltenen Versicherung übernommen. Ohne Abschluss der Gast-Mitgliedschaft besteht keine Deckung, und gemäss SAHPA gehen dann die Kosten oft zu Lasten des südafrikanischen Steuerzahlers. Dies führt beim südafrikanischen Verband und der Luftfahrtbehörde zu Unmut. Von den 19 ausländischen Piloten, die in den letzten 3 Jahren mit Helis geborgen wurden, waren laut SAHPA nur 2 versichert.

Wir möchten daran erinnern, bei Flügen im Ausland die dortigen Regeln zu respektieren. In Südafrika gehört neben Brevet, Haftpflichtversicherung und IPPI-Karte auch die obligatorische Gast-Mitgliedschaft beim SAHPA dazu

>> Mehr Infos auf der Website von SAHPA

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