Ausbildung

Ausländische Lizenz

Sobald der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird, ist das Schweizer Brevet in der entsprechenden Kategorie Pflicht.

Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein

Eine Haftpflichtversicherung von mind. CHF 1 Mio. ist immer obligatorisch. Die Kennzeichenpflicht entfällt.

Solo:
Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen. Für gelegentliches Speedriding / Speedflying genügt ein gleichwertiger ausländischer Ausweis, namentlich die norwegischen Lizenzen SPG3 (in Kombination mit IPPI lV) oder SPG4.

Biplace:
Für gelegentliche nicht gewerbsmässige Tandemflüge genügt ein ausländischer Tandemausweis. Gewerbsmässige Flüge sind nur mit Schweizer Brevet erlaubt.

Fluglehrer:
Für die Tätigkeit als Fluglehrer ist eine Schweizer Fluglehrer Lizenz Pflicht.

Haftpflichtversicherung

Für Flüge in der Schweiz gelten folgende Vorgaben bezüglich der Deckungssumme (VLK Art. 10.):
Pilot Solo: mind. CHF 1 Mio.
Pilot Biplace: für die Prüfung mind. CHF 1 Mio; für gewerbsmässige Flüge mind. CHF 5 Mio.

  • Gastversicherung Pilot Solo: Wenn du keine Piloten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Schweizer Franken hast, kannst du beim Schweizerischen Hängegleiter-Verband (SHV) eine für 30 Tage (CHF 51.-) oder 120 Tage (CHF 82,50 Haftpflicht Pilot Solo) abschliessen. 120 Tage ist das Maximum.
     
  • Gastversicherung Biplace Wenn du keine Biplace-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 5 Mio. hast, kannst du beim Schweizerischen Hängegleiter-Verband (SHV) eine für 30 Tage (CHF 133.-) bis 120 Tage (CHF 257.- Haftpflicht Gast Biplace nicht gewerblich) abschliessen. 120 Tage ist das Maximum. WICHTIG: Die Gast-Versicherung deckt ausschliesslich nicht-gewerbliche Biplace Flüge in der Schweiz. 120 Tage ist das Maximum.

Ergänzende Unfallversicherung

Zusätzlich kannst du eine Unfallzusatzversicherung abschliessen. Sie ist sinnvoll, wenn deine Unfallversicherung keine Unfälle beim Gleitschirm- oder Deltafliegen in der Schweiz abdeckt. Sie kostet CHF 248.- für 30 Tage und CHF 622.- für 120 Tage. 120 Tage ist das Maximum.

Beantrage eine Versicherung: info(at)shv-fsvl.ch oder +41 44 387 46 83

Erwähne dabei:

  • Name / Vorname
  • Geburtsdatum: DD.MM.YYYY
  • Vollständige Adresse (Hauptwohnsitz)
  • Gewünschte Versicherung
  • Startdatum der Versicherung
  • Dauer der Versicherung (30/60/90/120 Tage)

Zugang Meteo-Website

Für Gastpiloten, 3 Monate CHF 30.-

Bestellung bei:
info(at)shv-fsvl.ch


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