Sobald der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird, ist das Schweizer Brevet in der entsprechenden Kategorie Pflicht.
Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
Eine Haftpflichtversicherung von mind. CHF 1 Mio. ist immer obligatorisch. Die Kennzeichenpflicht entfällt.
Solo:
Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen. Für gelegentliches Speedriding / Speedflying genügt ein gleichwertiger ausländischer Ausweis, namentlich die norwegischen Lizenzen SPG3 (in Kombination mit IPPI lV) oder SPG4.
Biplace:
Für gelegentliche nicht gewerbsmässige Tandemflüge genügt ein ausländischer Tandemausweis. Gewerbsmässige Flüge sind nur mit Schweizer Brevet erlaubt.
Fluglehrer:
Für die Tätigkeit als Fluglehrer ist eine Schweizer Fluglehrer Lizenz Pflicht.
Haftpflichtversicherung
Für Flüge in der Schweiz gelten folgende Vorgaben bezüglich der Deckungssumme (VLK Art. 10.):
Pilot Solo: mind. CHF 1 Mio.
Pilot Biplace: für die Prüfung mind. CHF 1 Mio; für gewerbsmässige Flüge mind. CHF 5 Mio.
- Gastversicherung Pilot Solo: Wenn du keine Piloten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Schweizer Franken hast, kannst du beim Schweizerischen Hängegleiter-Verband (SHV) eine für 30 Tage (CHF 51.-) oder 120 Tage (CHF 82,50 Haftpflicht Pilot Solo) abschliessen. 120 Tage ist das Maximum.
- Gastversicherung Biplace Wenn du keine Biplace-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 5 Mio. hast, kannst du beim Schweizerischen Hängegleiter-Verband (SHV) eine für 30 Tage (CHF 133.-) bis 120 Tage (CHF 257.- Haftpflicht Gast Biplace nicht gewerblich) abschliessen. 120 Tage ist das Maximum. WICHTIG: Die Gast-Versicherung deckt ausschliesslich nicht-gewerbliche Biplace Flüge in der Schweiz. 120 Tage ist das Maximum.
Ergänzende Unfallversicherung
Zusätzlich kannst du eine Unfallzusatzversicherung abschliessen. Sie ist sinnvoll, wenn deine Unfallversicherung keine Unfälle beim Gleitschirm- oder Deltafliegen in der Schweiz abdeckt. Sie kostet CHF 248.- für 30 Tage und CHF 622.- für 120 Tage. 120 Tage ist das Maximum.
Beantrage eine Versicherung: info(at)shv-fsvl.ch oder +41 44 387 46 83
Erwähne dabei:
- Name / Vorname
- Geburtsdatum: DD.MM.YYYY
- Vollständige Adresse (Hauptwohnsitz)
- Gewünschte Versicherung
- Startdatum der Versicherung
- Dauer der Versicherung (30/60/90/120 Tage)