Zuteilung Kennzeichen


Zuteilung Kennzeichen

Wer in der Schweiz fliegt, benötigt ein Kennzeichen fürs Fluggerät. Für alle Hängegleiter-Pilotinnen und -Piloten ist dies eine fünfstellige Zahl, die vom SHV vergeben wird. Unabhängig des Wohnsitzes kann die Zuteilung einer Nummer über das Webformular «SHV-Nummer – Mitglied werden» mit einer Registrierung (keine Mitgliedschaft) kostenlos beantragt werden.

Die Nummer bezieht sich auf die Pilotin oder den Piloten, so dass bei mehreren Fluggeräten im gleichen Besitz dieselbe Nummer anzubringen ist. Das Erstellen und Befestigen der Nummer auf der Unterseite des Fluggeräts liegt in der Verantwortung der Pilotin und des Piloten. Gemäss Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge (VLK), Art. 11a, muss die Nummer mindestens 40cm hoch und gut erkennbar sein.

Die Schweizer Gesetzgebung zur Kennzeichenpflicht hat sich in jüngster Vergangenheit nicht geändert. Es hat sich allerdings gezeigt, dass insbesondere bei Unfällen die Handhabung der Schweizer Behörden geändert hat. So wurden neu durch die Bundesanwaltschaft auch Piloten mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gebüsst, weil die Nummer auf dem Fluggerät gefehlt hatte. Gemäss den uns bekannten Fällen ist mit einer bedingten Geldstrafe (zu bezahlen im Wiederholungsfall), Verfahrenskosten und einem Strafregistereintrag zu rechnen.

Gemäss den Erfahrungen des SHV ist die Wahrscheinlichkeit einer Busse sehr gering. Die uns bekannten Fälle standen immer im Zusammenhang mit einem Unfall.

An offiziellen SHV-Wettbewerben ist wie bisher die besondere Wettkampfnummer für die Identifizierung der Pilotinnen und Piloten ausreichend.

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