Ausbildung

Delta Biplace 3

Ausbildung Delta Biplace 3

Falls du nicht nur mit Piloten, sondern auch mit richtigen Passagieren fliegen möchtest, solltest du den Ausbildungsweg zum Biplace 3 Piloten in Angriff nehmen. Dieser enthält Pflicht-Schulungsflüge, einen "Checkflug Passagierbetreuung" und Prüfungen. Für die nachfolgenden 3 Punkte (Theorie, Passagierbetreuung, Soloflüge) besteht keine vorgeschriebene Reihenfolge.

-  Teilprüfung Theorie: Die Theorieprüfung findet wie jene für Piloten im Multiple-Choice-Verfahren statt, beinhaltet jedoch das zusätzliche Fach "Passagierbetreuung". Die Voraussetzungen sind: 20. Altersjahr vollendet + Inhaber der Lizenz Biplace Stufe 1

-  Checkflug «Passagierbetreung»: Der Checkflug ist obligatorischer Bestandteil der Ausbildung und kann ab Beginn der Biplace 3 Ausbildung (also nach bestandener Biplace 1 Ausbildung) bei einem aktiven Biplace 3 Piloten absolviert werden.

-  Teilprüfung Soloflüge: (entfällt falls anlässlich Biplace-1-Ausbildung absolviert). Die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen gemäss Weisungen Biplace 1 (2 Jahre Brevet, 200 Flüge) müssen für die Teilnahme erfüllt sein.

- Teilprüfung Doppelsitzerflüge
Für die Teilnahme an dieser Abschlussprüfung müssen obige 3 Punkte plus weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese entnimmst du am einfachsten den Weisungen (siehe Link unten). Falls du zur Teilprüfung einen Schüler mitnimmst, brauchst du dazu das schriftliche Einverständnis seines Fluglehrers. Das Formular Bescheinigung "Flugschüler als Passagier" kannst du in den Downloads herunterladen.

Das Kontrollheft der 30 Flüge "Flugnachweise 30 Flüge" (siehe Downloads) muss an der Prüfung jeweils vorgewiesen werden.

Als Biplace 3 Pilot kannst du Doppelsitzerflüge mit Passagieren durchführen, sei dies gewerbsmässig oder nicht. Im Falle von gewerbsmässigen Flügen muss der Titel jedoch im 3-Jahresrythmus erneuert werden. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.


Erneuerung des Biplaceausweises

Der Doppelsitzerausweis Biplace 3 (gewerbsmässige Flüge) ist auf 3 Jahre beschränkt. Der Titel muss vor Ablauf in Eigenregie um jeweils weitere 3 Jahre verlängert werden. Die 3 Jahresfrist für die Erneuerung beginnt jeweils per 1.1. des Folgejahres, nach Erhalt der Biplace 3 Lizenz. Zur Verlängerung gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Insgesamt mindestens 50 Doppelsitzerflüge; davon mindestens 10 pro Jahr (Nachweis mit Name von Pilot, Passagier, Flugort, Datum) sammeln
    oder
  • einen Passagierbetreuungskurs absolvieren,
    oder
  • die praktische Teilprüfung Biplace 1 "Teil Biplaceflüge" absolvieren 

Alle Nachweise sind in Eigenverantwortung zu führen und müssen nur auf Verlangen dem SHV vorgewiesen werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Piloten, die Anforderungen zu erfüllen. Bei Unfällen und Haftungsfragen können Behörden und Versicherer die Nachweise einfordern. Nachweise sind lückenlos zu führen und 6 Jahre bei sich aufzubewahren!

Erlischt die Gültigkeit des Biplace 3 Ausweises, sind mit Passagieren keine gewerbsmässigen Flüge (Ausweis Biplace 2) mehr erlaubt. Eine verfallene Lizenz kann durch einen Passagierbetreuungskurs oder das Bestehen einer Biplace 1 Tandemprüfung für 3 Jahre erneuert werden.


Brevetierter Pilot

Biplace Stufe 1

Pilot - Pilot/Schüler zu Ausbildungszwecken

Biplace Stufe 2

Pilot - Passagier, nicht gewerbsmässig

Nein

Erneuerung

Ja

Biplace Stufe 3

Pilot - Passagier, gewerbsmässig


Biplace-Versicherung

Eine spezielle Biplace-Haftpflicht-Versicherung ist ab dem ersten Flug der Biplace 1 "Doppelsitzerflüge" Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben.

Hier findest du detaillierte Infos zu den Versicherungen 

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