Hängegleiten und Covid-19


Geschätzte Mitglieder

Der Bundesrat hat die schrittweise Lockerung der Corona-Schutzmassnahmen skizziert. Der SHV hat die Zeit seit der Publikation genutzt, um sich mit dem BAZL zu koordinieren. Leider müssen noch wichtige Punkte offen bleiben. Dennoch möchten wir euch den aktuellen Zwischenstand präsentieren.

Merci!
Zunächst ein grosses Dankeschön an unsere Mitglieder. Die grosse Mehrheit von euch hat die Empfehlungen des Verbandes eingehalten. Die starke Zurückhaltung beim Fliegen war wichtig und wurde von der grossen Mehrheit auch für richtig gehalten. Durch unser positives Verhalten haben wir dazu beigetragen, dass es in unserem Land kein Flugverbot gab.

Grundsätzliche Empfehlungen des SHV

  • Die Empfehlungen und Schutzmassnahmen des Bundes gelten weiterhin bis auf Widerruf.
  • Fliegen und Sport sind grundsätzlich erlaubt.
  • Die Öffnung der Start- und Landeplätze halten wir für angemessen, wenn die Regeln des Bundes eingehalten werden können. Die Piloten sind selber für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Bei deren Missachtung kann die Polizei von Gesetzes wegen einschreiten.
  • Wir bitten darum, mit Bedacht und grosser Umsicht zu fliegen.
  • Die Schutzmassnahmen sind auch beim Transport zum Fluggebiet einzuhalten
  • Um unnötigen Verkehr zu vermeiden empfehlen wir, auf längere Anreisen zu verzichten.
  • Vereins- und Gruppenaktivitäten bleiben von Gesetzes wegen weiterhin verboten.

Flugschulen
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme der Schulung erst ab dem 08.06. und die Eröffnung der Shops ab dem 11.05. erlaubt. Ausnahmen können vom Kanton bewilligt werden. Bisher war eine solche Bewilligung praktisch unmöglich. Neu haben die Kantone die Möglichkeit, wirtschaftliche Interessen höher zu gewichten. Die Erfolgsaussichten solcher Anträge an den Kanton sind nicht klar. Wichtig ist, dass wirtschaftliche Gründe genannt werden. Zudem muss ein Schutzkonzept erstellt werden. Der SHV wird ein Entwurf eines solchen Schutzkonzepts bald veröffentlichen. Alle Schutzregeln und die maximale Gruppengrösse (5 Personen, inkl. Fluglehrer) müssen zwingend eingehalten werden.

Unseres Wissens wurden sämtliche Gesuche abgelehnt. Es macht offenbar keinen Sinn, solche Gesuche an den Kanton einzureichen. Wir erstellen ein Schutzkonzept, das vom Bund validiert wird. Wir informieren euch so bald wie möglich.

 

Biplace-Piloten

Zurzeit ist es noch nicht klar, wann Biplace-Piloten wieder mit Gästen fliegen dürfen.

Prüfungen
Prüfungen sind weiterhin nicht möglich. Der Bundesrat wird am 27.05. beschliessen, ob die maximale Teilnehmerzahl von 5 Personen angehoben wird. Danach wird der SHV informieren, wann Prüfungen wiederaufgenommen werden können. Der früheste Termin ist der 08.06.

Wettkampf
Das Bundesamt für Sport erarbeitet eine Exit-Strategie zu Handen des Bundesrates. Der SHV beteiligt sich daran.

Schluss
Wir sind sehr offen für eure Meinungen, Inputs und Fragen. Bitte stellt sie an info(at)shv-fsvl.ch. Wir sind uns bewusst, dass unsere Entscheidungen nicht von allen unterstützt wurden. Nach der Coronakrise werden wir ein Debriefing durchführen.

Der SHV-Vorstand
(20.4.2020)

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