Elektronische Sichtbarkeit – Subvention für Geräte mit ADS-L

 

Wie bereits berichtet, läuft seit einigen Jahren ein Programm des Bundes zur elektronischen Sichtbarmachung des gesamten Luftverkehrs in der Schweiz. Alle bemannten Luftfahrzeuge werden mit einem ADS-L-fähigen Gerät ausgerüstet sein müssen.

Das BAZL hat nun bestätigt, dass die elektronische Sichtbarkeit (E-Conspicuity) ab Mitte 2028 für alle Luftraumteilnehmenden obligatorisch wird (Veröffentlichung Mitte 2027 und Inkrafttreten Mitte 2028).

Der Bund unterstützt den Kauf von ADS-L-fähigen Geräten finanziell. (Das gilt unter der Voraussetzung, dass ein Pilot noch nie Gerätesubventionen bezogen hat). Für Hängegleiter gilt weiterhin: Die Unterstützung wird über den Verkäufer oder Hersteller des Geräts beantragt, nicht direkt beim BAZL. Offen bleibt, bis wann ein Gerät gekauft oder nachgerüstet werden muss, damit eine finanzielle Unterstützung gewährt wird. Das BAZL wird dies Ende 2027 rückwirkend entscheiden.

Es gilt also: Je früher ein Gerät gekauft oder nachgerüstet wird, desto wahrscheinlicher ist eine Unterstützung. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Chancen bis Mitte 2027 am grössten sind.

 

Weitere Informationen:
FASST-CH
FAQ ADS-L

 

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