Elektronische Sichtbarkeit – Subvention für Geräte mit ADS-L

 

Wie bereits berichtet, wird die E-Conspicuity (elektronische Sichtbarkeit) Mitte 2027 für alle Luftraumteilnehmer eingeführt. Das BAZL hat uns diesen Termin bestätigt. Für Hängegleiter soll es nach wie vor eine Übergangsfrist von 1 Jahr geben. Der Bund unterstützt den Kauf / die Nachrüstung dieser Geräte finanziell.

Wann die Frist für diese Unterstützung abläuft, ist unklar. Das BAZL sagt dazu: Je früher der Kauf / die Nachrüstung, desto wahrscheinlicher ist eine Unterstützung.

Seit einigen Jahren läuft das Programm des Bundes («FASST-CH») zur elektronischen Sichtbarmachung des ganzen Luftverkehrs in der Schweiz. Alle bemannten Luftfahrzeuge müssen mit einem ADS-L-fähigen Gerät ausgerüstet sein (auch möglich: ADS-B-Out-kompatibler Mode-S-Transponder). Für Neuanschaffungen oder Nachrüstung mit ADS-L gewährt das BAZL eine Unterstützung aus dem Fonds «Spezialfinanzierung Luftverkehr».

Das bestehende besondere Unterstützungsprogramm für Hängegleiter kommt weiterhin zur Anwendung. Das BAZL hat uns dies bestätigt. Das heisst: Die Piloten beantragen die Unterstützung via Verkäufer / Hersteller des Geräts (und nicht wie bei anderen Flugsparten direkt beim BAZL).

Das BAZL konnte uns aber nicht mitteilen, bis wann der Kauf / eine Nachrüstung von Geräten mit ADS-L erfolgen muss, um eine Unterstützung zu erhalten. Das BAZL wird dies Ende 2027 rückwirkend entscheiden. Wir können daher keine Empfehlung abgeben. Aktuell gehen wir davon aus, dass ab Mitte 2027 eine Unterstützung fraglicher wird.

SHV, 27.07.2026

Meteo-SHV
Shop
Airspace
E-Learning
New Shop